{"id":27,"date":"2025-06-29T08:49:35","date_gmt":"2025-06-29T08:49:35","guid":{"rendered":"https:\/\/pragma-tech.ch\/?page_id=27"},"modified":"2025-08-16T19:55:58","modified_gmt":"2025-08-16T19:55:58","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/pragma-tech.ch\/en_gb\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"27\" class=\"elementor elementor-27\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-70405e6 e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"70405e6\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\" data-settings=\"{&quot;background_background&quot;:&quot;classic&quot;}\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-0e2c2fc elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"0e2c2fc\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h2 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-2b72f2a elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"2b72f2a\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p>\u00a7 1 Geltungsbereich a<\/p><p>1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschlie\u00dflich gegen\u00fcber Unternehmern, juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gen im Sinne von \u00a7 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdr\u00fccklich schriftlich der Geltung zustimmen.<\/p><p>2. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Gesch\u00e4fte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgesch\u00e4fte verwandter Art handelt (vorsorglich sollten die Verkaufsbedingungen in jedem Fall der Auftragsbest\u00e4tigung beigef\u00fcgt werden).<\/p><p>3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem K\u00e4ufer (einschlie\u00dflich Nebenabreden, Erg\u00e4nzungen und \u00c4nderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. F\u00fcr den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Best\u00e4tigung ma\u00dfgebend.<\/p><p>\u00a7 2 Angebot und Vertragsabschluss<\/p><p>Sofern eine Bestellung als Angebot gem\u00e4\u00df \u00a7 145 BGB anzusehen ist, k\u00f6nnen wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.<\/p><p>\u00a7 3 \u00dcberlassene Unterlagen<\/p><p>An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller \u00fcberlassenen Unterlagen \u2013 auch in elektronischer Form \u2013, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen d\u00fcrfen Dritten nicht zug\u00e4nglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdr\u00fcckliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von \u00a7 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverz\u00fcglich zur\u00fcckzusenden.<\/p><p>\u00a7 4 Preise und Zahlung<\/p><p>1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschlie\u00dflich Verpackung und zuz\u00fcglich Mehrwertsteuer in jeweils g\u00fcltiger H\u00f6he. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.<\/p><p>Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschlie\u00dflich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zul\u00e4ssig.<\/p><p>2. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu zahlen (Alternativen: \u201e &#8230; ist der Kaufpreis innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar\u201c oder \u201e &#8230; ist der Kaufpreis bis zum &#8211; konkretes Datum &#8211; zahlbar\u201c). Verzugszinsen werden in H\u00f6he von 8 % \u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. (siehe Anlage 1) berechnet. Die Geltendmachung eines h\u00f6heren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.<\/p><p>3. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preis\u00e4nderungen wegen ver\u00e4nderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten f\u00fcr Lieferungen, die 3 Monate oder sp\u00e4ter nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.<\/p><p>\u00a7 5 Zur\u00fcckbehaltungsrechte<\/p><p>Zur Aus\u00fcbung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverh\u00e4ltnis beruht.<\/p><p>\u00a7 6 Lieferzeit<\/p><p>1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgem\u00e4\u00dfe Erf\u00fcllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erf\u00fcllten Vertrages bleibt vorbehalten.<\/p><p>2. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschlie\u00dflich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Anspr\u00fcche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zuf\u00e4lligen Untergangs oder einer zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller \u00fcber, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.<\/p><p>3. Wir haften im Fall des von uns nicht vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig herbeigef\u00fchrten Lieferverzugs f\u00fcr jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentsch\u00e4digung in H\u00f6he von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.<\/p><p>4. Weitere gesetzliche Anspr\u00fcche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unber\u00fchrt.<\/p><p>\u00a7 7 Gefahr\u00fcbergang bei Versendung<\/p><p>Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, sp\u00e4testens mit Verlassen des Werks\/Lagers die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs oder der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller \u00fcber. Dies gilt unabh\u00e4ngig davon, ob die Versendung der Ware vom Erf\u00fcllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten tr\u00e4gt.<\/p><p>\u00a7 8 Eigentumsvorbehalt<\/p><p>1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollst\u00e4ndigen Zahlung s\u00e4mtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdr\u00fccklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zur\u00fcckzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verh\u00e4lt.<\/p><p>2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn \u00fcbergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wassersch\u00e4den ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zul\u00e4ssig bei Verkauf hochwertiger G\u00fcter). M\u00fcssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgef\u00fchrt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuf\u00fchren. Solange das Eigentum noch nicht \u00fcbergegangen ist, hat uns der Besteller unverz\u00fcglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepf\u00e4ndet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Kosten einer Klage gem\u00e4\u00df \u00a7 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller f\u00fcr den uns entstandenen Ausfall.<\/p><p>3. Der Besteller ist zur Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware im normalen Gesch\u00e4ftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegen\u00fcber dem Abnehmer aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in H\u00f6he des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschlie\u00dflich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabh\u00e4ngig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung erm\u00e4chtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unber\u00fchrt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erl\u00f6sen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. [Anmerkung: Diese Klausel entf\u00e4llt, wenn kein verl\u00e4ngerter Eigentumsvorbehalt gewollt ist.]<\/p><p>4. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag f\u00fcr uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenst\u00e4nden zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt f\u00fcr den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilm\u00e4\u00dfig Miteigentum \u00fcbertr\u00e4gt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum f\u00fcr uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundst\u00fcck gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.<\/p><p>5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % \u00fcbersteigt.<\/p><p>\u00a7 9 Gew\u00e4hrleistung und M\u00e4ngelr\u00fcge sowie R\u00fcckgriff\/Herstellerregress<\/p><p>1. Gew\u00e4hrleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach \u00a7 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und R\u00fcgeobliegenheiten ordnungsgem\u00e4\u00df nachgekommen ist.<\/p><p>2. M\u00e4ngelanspr\u00fcche verj\u00e4hren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. F\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit sowie bei Verletzung von Leben, K\u00f6rper und Gesundheit, die auf einer vors\u00e4tzlichen oder fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verj\u00e4hrungsfrist. (Hinweis: bei dem Verkauf gebrauchter G\u00fcter kann die Gew\u00e4hrleistungsfrist mit Ausnahme der im Satz 2 genannten Schadensersatzanspr\u00fcche ganz ausgeschlossen werden).<\/p><p>Soweit das Gesetz gem\u00e4\u00df \u00a7 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen f\u00fcr Bauwerke), \u00a7 445 b BGB (R\u00fcckgriffsanspruch) und \u00a7 634a Absatz 1 BGB (Baum\u00e4ngel) l\u00e4ngere Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen. Vor etwaiger R\u00fccksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.<\/p><p>3. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahr\u00fcbergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter M\u00e4ngelr\u00fcge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherf\u00fcllung innerhalb angemessener Frist zu geben. R\u00fcckgriffsanspr\u00fcche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschr\u00e4nkung unber\u00fchrt.<\/p><p>4. Schl\u00e4gt die Nacherf\u00fcllung fehl, kann der Besteller \u2013 unbeschadet etwaiger Schadensersatzanspr\u00fcche \u2013 vom Vertrag zur\u00fccktreten oder die Verg\u00fctung mindern.<\/p><p>5. M\u00e4ngelanspr\u00fcche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeintr\u00e4chtigung der Brauchbarkeit, bei nat\u00fcrlicher Abnutzung oder Verschlei\u00df wie bei Sch\u00e4den, die nach dem Gefahr\u00fcbergang infolge fehlerhafter oder nachl\u00e4ssiger Behandlung, \u00fcberm\u00e4\u00dfiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer \u00e4u\u00dferer Einfl\u00fcsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgem\u00e4\u00df Instandsetzungsarbeiten oder \u00c4nderungen vorgenommen, so bestehen f\u00fcr diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine M\u00e4ngelanspr\u00fcche.<\/p><p>6. Anspr\u00fcche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherf\u00fcllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erh\u00f6hen, weil die von uns gelieferte Ware nachtr\u00e4glich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch.<\/p><p>7. R\u00fcckgriffsanspr\u00fcche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine \u00fcber die gesetzlich zwingenden M\u00e4ngelanspr\u00fcche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. F\u00fcr den Umfang des R\u00fcckgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.<\/p><p>\u00a0<\/p><p>\u00a0<\/p><p>\u00a7 10 Sonstiges<\/p><p>1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).<\/p><p>2. Erf\u00fcllungsort und ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand und f\u00fcr alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Gesch\u00e4ftssitz, sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt (Hinweis: Die Verwendung der Klausel ist unzul\u00e4ssig, wenn mindestens eine der Parteien ein nicht im Handelsregister eingetragenes Unternehmen ist)<\/p><p>3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausf\u00fchrung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.<\/p><p>\u00a0<\/p><p>\u00a0<\/p><p>\u00a0<\/p><p>Anmerkungen<\/p><p>Obwohl die Klauselverbote der Katalogtatbest\u00e4nde der \u00a7\u00a7 308, 309 BGB gem. \u00a7 310 Abs. 1 BGB nicht f\u00fcr AGB gelten, die gegen\u00fcber Unternehmern i. S. d. \u00a7 14 BGB verwandt werden, ist nicht im Umkehrschluss automatisch davon auszugehen, dass die Verwendung von Klauseln wie die in den \u00a7\u00a7 308, 309 BGB genannt gegen\u00fcber Unternehmern im Regelfall der Inhaltskontrolle der \u00a7\u00a7 305 ff. BGB standhalten. Gem\u00e4\u00df \u00a7 307 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB, der auch bei der Verwendung von AGB gegen\u00fcber Unternehmern gilt, ist eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners im Zweifel anzunehmen, wenn die Klausel mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht vereinbar ist. Dies f\u00fchrt nach der Rechtsprechung dazu, dass die Klauselverbotskataloge der \u00a7\u00a7 308, 309 BGB \u00fcber die Auslegung des \u00a7 307 BGB auch im kaufm\u00e4nnischen Verkehr indirekte Bedeutung erlangen.<\/p><p>Die Klauselverbote des \u00a7 308 BGB sind dabei in der Regel auf den Verkauf zwischen Unternehmern \u00fcbertragbar, weil in ihren Wertungsspielr\u00e4umen die kaufm\u00e4nnischen Besonderheiten ber\u00fccksichtigt werden. Dagegen ist bei den Verboten des \u00a7 309 BGB eine derart pauschale L\u00f6sung nicht m\u00f6glich, der Versto\u00df gegen \u00a7 309 ist aber auch beim Verkauf zwischen Unternehmern ein Indiz f\u00fcr die Unwirksamkeit der Klausel. Hier empfiehlt sich, vor der Verwendung der AGB eine Einzelfallpr\u00fcfung durch einen Rechtskundigen vornehmen zu lassen.<\/p><p>Transparenzgebot<\/p><p>Dieses Gebot bedeutet, dass eine Klausel in AGB im Zweifel auch dann unangemessen benachteiligend ist, wenn sie nicht klar und verst\u00e4ndlich ist. Dieses Gebot bedeutet, dass intransparente Klauseln per se, ohne Hinzutreten einer inhaltlichen unangemessenen Benachteiligung des Vertragspartners, als unwirksam zu betrachten sind. Ferner bedeutet dies auch, dass das Transparenzgebot auch f\u00fcr Preisbestimmungen und leistungsbeschreibende Klauseln, die grunds\u00e4tzlich von der Inhaltskontrolle ausgenommen sind, gilt.<\/p><p>Gew\u00e4hrleistungsfristen<\/p><p>Bei Kauf- und Werkvertrag betr\u00e4gt die Gew\u00e4hrleistungsfrist 2 Jahre.<\/p><p>M\u00e4ngelanzeigepflicht<\/p><p>F\u00fcr nicht offensichtliche M\u00e4ngel darf die M\u00e4ngelanzeigefrist nicht k\u00fcrzer als ein Jahr in den AGB gesetzt werden. Fristbeginn ist der gesetzliche Verj\u00e4hrungsbeginn.<\/p><p>Aufwendungsersatz bei Nacherf\u00fcllung<\/p><p>Der Verk\u00e4ufer hat gem\u00e4\u00df \u00a7 439 Abs. 2 BGB die zum Zwecke der Nacherf\u00fcllung erforderlichen Aufwendungen (z. B. Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten) zu tragen. Diese Pflicht darf durch AGB nicht ausgeschlossen werden.<\/p><p>Beschr\u00e4nkung auf Nacherf\u00fcllung<\/p><p>Der K\u00e4ufer kann bei einer mangelhaften Sache als Nacherf\u00fcllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache oder bei Vorliegen der Voraussetzungen auch Schadenersatz verlangen. Erst wenn die Nacherf\u00fcllung nicht gelingt, nicht m\u00f6glich oder nicht zumutbar ist, kann der K\u00e4ufer \u2013 in zweiter Linie \u2013 Gew\u00e4hrleistungsrechte geltend machen: R\u00fccktritt oder Minderung. Beschr\u00e4nkungen allein auf die Nacherf\u00fcllung sind unwirksam, wenn dem anderen Vertragsteil bei Fehlschlagen der Nacherf\u00fcllung das Minderungsrecht aberkannt wird.<\/p><p>Haftungsbeschr\u00e4nkungen<\/p><p>Jeder Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, die auf einer vors\u00e4tzlichen oder fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vors\u00e4tzlichen oder fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erf\u00fcllungsgehilfen des Verwenders beruhen, ist unwirksam.<\/p><p>H\u00f6he der Verzugszinsen<\/p><p>Ab Beginn des Verzugs schuldet der K\u00e4ufer dem Verk\u00e4ufer zus\u00e4tzlich zum Kaufpreis Verzugszinsen. Ist an dem Kaufvertrag ein Verbraucher beteiligt, sei es als K\u00e4ufer oder als Verk\u00e4ufer, betr\u00e4gt der Zinssatz 5 % \u00fcber dem Basiszinssatz. Bei Kaufvertr\u00e4gen zwischen Unternehmern wird der Zinssatz durch die Schuldrechtsreform auf 8 % \u00fcber dem Basiszinssatz erh\u00f6ht.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen \u00a7 1 Geltungsbereich a 1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschlie\u00dflich gegen\u00fcber Unternehmern, juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gen im Sinne von \u00a7 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdr\u00fccklich schriftlich der Geltung zustimmen. 2. 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